Eine häu­fi­ges Dis­kus­si­ons­the­ma in der Haus­tier­hal­tung ist das The­ma der Qual­zucht. Wel­che Tier­ras­sen sind als Qual­zucht zu klas­si­fi­zie­ren und wie ist mit die­sen umzu­ge­hen? Das deut­sche Tier­schutz­ge­setz besagt Folgendes:

Tier­schutz­ge­setz §11b

(1) Es ist ver­bo­ten, Wir­bel­tie­re zu züch­ten oder durch bio­tech­ni­sche Maß­nah­men zu ver­än­dern, soweit im Fal­le der Züch­tung züch­te­ri­sche Erkennt­nis­se oder im Fal­le der Ver­än­de­rung Erkennt­nis­se, die Ver­än­de­run­gen durch bio­tech­ni­sche Maß­nah­men betref­fen, erwar­ten las­sen, dass als Fol­ge der Zucht oder Ver­än­de­rung 1. bei der Nach­zucht, den bio­tech­nisch ver­än­der­ten Tie­ren selbst oder deren Nach­kom­men erb­lich bedingt Kör­per­tei­le oder Orga­ne für den art­ge­mä­ßen Gebrauch feh­len oder untaug­lich oder umge­stal­tet sind und hier­durch Schmer­zen, Lei­den oder Schä­den auf­tre­ten oder 2. bei den Nach­kom­men a) mit Lei­den ver­bun­de­ne erb­lich beding­te Ver­hal­tens­stö­run­gen auf­tre­ten, b) jeder art­ge­mä­ße Kon­takt mit Art­ge­nos­sen bei ihnen selbst oder einem Art­ge­nos­sen zu Schmer­zen oder ver­meid­ba­ren Lei­den oder Schä­den führt oder c) die Hal­tung nur unter Schmer­zen oder ver­meid­ba­ren Lei­den mög­lich ist oder zu Schä­den führt. […]

Unser Tier­schutz­ge­setz ver­bie­tet also klar die Ver­meh­rung von Qual­zuch­ten. Jedoch sind die Ent­schei­dungs­pro­zes­se, ob und auch wel­che kon­kre­ten Ras­sen unter die­sen Para­gra­phen fal­len lang­wie­rig und es Bedarf auf­wen­di­ger gericht­li­cher Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen und Prä­ze­denz­fäl­le. So kann es pas­sie­ren, dass Qual­zuch­ten wis­sen­schaft­lich bereits bewie­sen sind, es aber noch nicht aus­rei­chend juris­ti­sche Pro­zes­se für eine Ver­all­ge­mei­ne­rung gibt. Auch kön­nen durch aktu­el­le For­schung natür­lich immer neue Erkennt­nis­se gewon­nen wer­den, die in die­se Über­le­gun­gen ein­be­zo­gen wer­den müssen.

Wir möch­ten Haus­tier­in­ter­es­sen­ten/-innen aus die­sem Grund dazu auf­ru­fen, sich vor der Adop­ti­on eines Haus­tie­res zu infor­mie­ren, ob das jewei­li­ge Tier Qual­zucht­merk­ma­le besitzt. Eine akti­ve Ver­meh­rung von Tie­ren mit sol­chen Merk­ma­len zu unter­stüt­zen hal­ten wir für nicht tier­ge­recht. Den­noch benö­ti­gen auch die Qual­zucht­tie­re ein tier­ge­rech­tes Zuhau­se, die bereits in unse­ren Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen leben – mit Hal­tern/-innen, die ver­ant­wor­tungs­voll mit den Qual­zucht­pro­ble­men umgehen!

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